Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

LAG Hamm: Nachvertragliche Wettbewerbsvereinbarung muss transparent formuliert sein

Eine nachvertragliche Wettbewerbsvereinbarung in einem Arbeitsvertrag ist nur dann wirksam, wenn sie ausreichend konkret und verständlich formuliert ist <link http: www.online-und-recht.de urteile formulierung-des-nachvertraglichen-wettbewerbsverbots-muss-deutlich-sein-14-saga-59-09-landesarbeitsgericht-hamm-20091201.html _blank external-link-new-window>(LAG Hamm, Urt. v. 01.12.2009 - Az.: 14 SaGa 59/09).

Inhaltlich ging es vor dem Arbeitsgericht um die Frage, ob ein vereinbartes, nachvertragliches Wettbewerbsverbot rechtmäßig war. Die Parteien vereinbarten folgende Klausel:

"...in der Bundesrepublik Deutschland für die Dauer eines Jahres nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht in selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Klägerin in direktem oder indirektem Wettbewerb steht oder mit einem Wettbewerbsunternehmen verbunden ist."

Der Arbeitnehmer hielt die Bestimmung für unwirksam, da sie nicht ausreichend klar formuliert und verständlich sei.

Die Richter des LAG Hamm folgten dieser Meinung nicht. Vielmehr stuften sie die Klausel als rechtlich nicht zu beanstanden ein.

Grundsätzlich müssten arbeitsvertragliche Wettbewerbsverbote klar und unmissverständlich formuliert sein. Dieser Pflicht sei der Arbeitgeber im vorliegenden Fall nachgekommen.

Die verwendeten Ausdrücke "indirekter Wettbewerb" und "verbundenes Unternehmen" erfüllten die Voraussetzungen an eine transparente Formulierung.


Rechts-News durch­suchen

22. Oktober 2026
Wer keinen Oktoberfest-Standplatz bekommt, kann dagegen nicht vor der Vergabekammer klagen.
ganzen Text lesen
22. Oktober 2026
Wer alkoholische Getränke über Automaten vertreibt, verstößt gegen das gaststättenrechtliche Verkaufsverbot.
ganzen Text lesen
20. Oktober 2026
Solange eine Überweisung formal korrekt und gedeckt ist, kann von der Bank keine Warnung vor möglichem Betrug verlangt werden, auch wenn Geld auf ein…
ganzen Text lesen
16. Oktober 2026
Wer den Zug zum Flughafen zu knapp wählt, trägt das Risiko von Verspätungen selbst.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen