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Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Hamm: Neu gegründete Firma darf sich nicht als Altfirma ausgeben

Das OLG Hamm <link http: www.online-und-recht.de urteile briefkopf-einer-neuen-kanzlei-darf-sich-nicht-an-aufgeloester-frueherer-sozietaet-orientieren-4-u-109-09-oberlandesgericht-hamm-20090811.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 11.08.2009 - Az.: 4 U 109/09) hat entschieden, dass ein neu gegründetes Unternehmen nicht den Anschein erwecken darf, es wäre die Rechtsnachfolgerin einer alteingesessenen Firma.

Im konkreten Fall stritten Rechtsanwälte miteinander.

Die Beklagte, eine Anwaltskanzlei, hatte Anfang 2009 eine neue Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet, nachdem aus der alten GbR mehrere Kollegen altersbedingt verstorben waren. Sie verwendete dabei auf ihren Briefbögen und ihrem Internetseite identische Layouts wie das alte Unternehmen. Online wies sie zudem 

Die Klägerin sah hierin eine Irreführung, denn es werde der Eindruck erweckt, die GbR verfüge eine langjährige Tradition, die andere Kanzleien nicht vorweisen könnten.

Die Hammer Richter sind dieser Argumentation gefolgt und haben das Handeln der Kanzlei als rechtswidrig eingestuft.

Durch die konkrete Ausgestaltung täusche die Beklagte über geschäftliche Verhältnisse. Die nahezu identische Außendarstellung sei als Werbung mit der Fortführung einer Sozietät zu verstehen, obwohl in Wahrheit eine Neugründung vorliege, so die Juristen.

Der Verkehr - jedenfalls derjenige, der die frühere Sozietät kenne - gehe aufgrund der ähnlichen Gestaltung von Briefkopf und Internetpräsenz davon aus, dass es sich immer noch um die gleiche Sozietät handele.

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