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Kategorie: Onlinerecht

Neuer Aufsatz von RA Menke: Die Veröffentlichung von Packungsbeilagen im Internet ist nicht per se verboten

Die Veröffentlichung behördlich genehmigter Packungsbeilagen verschreibungspflichtiger Arzneimittel im Internet ist rechtmäßig, wenn die Veröffentlichung nicht nur mit der Erreichung eines Werbeziels erklärt werden kann  Dieser Frage geht RA Menke in seinem neuen Aufsatz nach und bespricht dabei die Entscheidung des EuGH (Urt. v. 05.05.2011 - Az.: C-316/09) aus dem Mai 2011.

Der Artikel ist im Apotheker Berater (Ausgabe 08/2011, S. 14). erschienen.

Den Artikel gibt es auch <link http: www.iww.de _blank external-link-new-window>hier online.

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