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Kategorie: Onlinerecht

Neues Logo für Versandapotheken ab 26.10.2015 Pflicht

Versandapotheken, die Humanarzneimittel über das Internet vertreiben, müssen spätestens ab dem 26.10.2015 das neue EU-weite Logo bei sich auf der Webseite platzieren. Darauf weist das Bundesministerium der Gesundheit in einer aktuellen Bekanntmachung hin.

Das neue Logo ersetzt das bislang gültige Emblem des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI).

Die Apotheken können bereits jetzt einen Antrag auf Verleihung des neuen Logos stellen, dürfen es aber frühestens ab dem 26.05.2015 bei sich auf der Webseite platzieren. Die Gestaltung und Einfügung des Logos in das Internetportal muss dabei den Vorgaben der unmittelbar geltenden Durchführungsverordnung (EU) Nr. 699/2014 entsprechen.

So muss das Logo gut sichtbar auf der Internetseite positioniert werden. Erforderlich ist auch, dass ein Klick automatisch zum Versandhandelsregister auf dem DIMDI-Internetportal führt, in dem der Verbraucher direkt weitere Informationen über die jeweilige Apotheke erhält.

Das alte DIMDI-Logo darf ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden, um jede Irreführung des Verbrauchers zu vermeiden.

Nach Ablauf einer Frist von 4 Monate, also dem 26.10.2015, wird die Anzeige des Logos dann zwingendes Recht. Jede deutsche Versandapotheke, die Humanarzneimittel über das Internet vertreibt, muss ab diesem Zeitpunkt über dieses Logo verfügen.

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