Seit Montag dieser Woche hat RA Dr. Bahr das bekannte Internet-Portal "Dialer & Recht" https://www.dialerundrecht.de von seinem Kollegen RA Weber übernommen.
Die Kanzlei Dr. Bahr möchte an dieser Stelle noch einmal ihren nachdrücklichen Dank an den Kollegen Weber ausprechen.
Die Plattform "Dialer & Recht" soll auch unter der neuen Verantwortung weiterhin als eine der ersten Anlaufstellen für Geschädigte dienen. Sie soll mit Anmerkungen, Urteilen und Gesetzesentwürfen zu einer kompakten Informationsbeschaffung geeignet sein und erste Hilfen an die Hand geben.
Neu eingestellt wurden diese Woche:
Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 27.03.2003:
1. Der Anbieter einer über eine "0190-Nummer" abgerechneten Dienstleistung trägt die Beweislast dafür, dass mit dem Nutzer ein Vertrag über eine entgeltliche Dienstleistung geschlossen, zuvor das geforderte Entgelt genannt und die Dienstleistung auch erbracht worden ist.
2. Dem Anbieter ist es zumutbar, hierfür eine Datensicherung über Einzelverbindungen vorzunehmen und diese aufzubewahren.
Urteil des AG Fürth vom 22.8.2002: (Vorinstanz zur LG Nürnberg-Fürth-Entscheidung)
Urteil des AG Kaiserslautern vom 29.04.2003:
Angesichts der Höhe der angefallenen Entgelte für Mehrwertdienste (ca. eineinhalb Minuten über 90,00 EUR) ist es dem Telefonnetzbetreiber zuzumuten, daß er ausdrücklich auf die in den Geschäftsbedingungen festgelegten Preise hinweist. Eine stillschweigende Einbeziehung nach nach § 305 Nr.2 b) BGB reicht nicht aus.