Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Hamburg: Vertrieb von Blanko-Smardcards rechtswidrig

Der Fernsehsender Premiere hat mittels einer einstweiligen Verfügung durch das LG Hamburg es verbieten lassen, unbeschriebene Smartcards und Geräte zum Programmieren dieser Blanko-Karten zu bewerben oder zu verbreiten.

Das Verbot gilt jedoch nur dann, sofern nach den näheren Umständen davon ausgegangen werden kann, dass die beworbenen Geräte mit hoher Wahrscheinlichkeit als Produkte zur unerlaubten Nutzung von PayTV-Angeboten benutzt würden.

In seiner Pressemitteilung bezeichnet Premiere die juristische Entscheidung als "wichtigen Schlag gegen die Digital-Piraterie". Dazu ist anzumerken, dass es sich bei der Entscheidung zunächst nur um eine vorläufige Regelung des einstweiligen Rechtsschutzes handelt. Es gilt daher daher abzuwarten, ob sich ein Hauptverfahren anschliesst und wie in diesem entschieden wird.

Premiere hat nach eigenen Angaben eine gesonderte Abteilung, die sich ausschließlich mit der rechtlichen Verfolgung der Smartcard-Piraterie beschäftigt.

Rechts-News durch­suchen

23. Oktober 2026
Wer seinen Liedtext als eigenkreative Rohversion nachweist, behält das Urheberrecht, auch wenn später KI bei der Bearbeitung eingesetzt wurde.
ganzen Text lesen
23. Oktober 2026
Wer als Plattformbetreiber die Nutzerzahlen durch pauschale Abzüge kleinrechnet, muss damit rechnen, dass die Europäische Kommission eine davon…
ganzen Text lesen
21. Oktober 2026
Betreiber von Bewertungsportalen dürfen transparent auf entfernte Einträge hinweisen, ohne dass Profilinhaber dagegen vorgehen können.
ganzen Text lesen
20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen