Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Düsseldorf: Schutz von E-Mail-Adress-Datenbanken

Das LG Düsseldorf (Urteil v. 23.04.2003 - Az.: 12 O 157/02) hat entschieden, dass E-Mail-Adressdatenbanken urheber- und wettbewerbsrechtlich gegen die Übernahme durch einen Konkurrenten geschützt sind.

Im konkreten Fall sahen die Richter zum einen die urheberrechtlichen Vorschriften über Datenbanken (§ 87 b Abs.1 S.1 UrhG) verletzt. Zum anderen stuften die Juristen das Ereignis als klassischen Fall der sog. "schmarotzerischen Leistungsübernahme" ein, der nach § 1 UWG verboten ist.

Die Entscheidung ist u.a. auch aufgrund der Tatsache lesenswert, wie dem Kläger der Beweis gelungen ist, dass eine Übernahme überhaupt stattgefunden hat.

Rechts-News durch­suchen

23. Oktober 2026
Wer seinen Liedtext als eigenkreative Rohversion nachweist, behält das Urheberrecht, auch wenn später KI bei der Bearbeitung eingesetzt wurde.
ganzen Text lesen
23. Oktober 2026
Wer als Plattformbetreiber die Nutzerzahlen durch pauschale Abzüge kleinrechnet, muss damit rechnen, dass die Europäische Kommission eine davon…
ganzen Text lesen
21. Oktober 2026
Betreiber von Bewertungsportalen dürfen transparent auf entfernte Einträge hinweisen, ohne dass Profilinhaber dagegen vorgehen können.
ganzen Text lesen
20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen