Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Köln: Online-AGB ?

Das LG Köln (Urteil vom 29.01.2003 - Az.: 26 O 33/02) hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Bedingungen Online-AGB in einen Vertrag einbezogen sind.

Nach Ansicht der Richter handelte es sich im vorliegenden Fall um keine AGB, da der Nutzer die Bestimmungen nicht zwingend beim Vertragsschluss im Internet zur Kenntnis nehmen muss, sondern er im Rahmen des Vertragsschlusses nur zufällig auf die betreffende Passage der Bestimmungen stoßen konnte:

"Zwar kann der Kunde danach im Rahmen der Buchung zufällig auch auf den betreffenden Teil des Internet-Auftritts der Beklagten gelangen. Zwingend und von der Beklagten erkennbar beabsichtigt ist dies aber nicht.

Dann kann aber nach Auffassung der Kammer nicht davon ausgegangen werden, daß die Beklagte diese Passage generell in die Verträge mit ihren Kunden bei der Buchung einbeziehen will. "


Die Einstufung als AGB oder Nicht-AGB ist deswegen von großer rechtlicher Relevanz, weil an AGB wesentlich höhere rechtliche Wirksamkeitsvoraussetzungen gestellt werden als an Einzelfall-Angaben.

Rechts-News durch­suchen

04. September 2026
Wer als Autohändler mit einem Hauspreis wirbt, muss alle obligatorisch anfallenden Kosten einrechnen.
ganzen Text lesen
03. September 2026
Online-Gewinnspiele mit einem Teilnahmeentgelt von bis zu 50 Cent und einem Stundenlimit von maximal 9,80 EUR gelten nicht als illegales Glücksspiel,…
ganzen Text lesen
03. September 2026
Wer Fahrschulkurse online mit auffällig hervorgehobenen Preisen (rot und fett) bewirbt, muss damit rechnen, dass Verbraucher darin einen verbindlichen…
ganzen Text lesen
02. September 2026
Wenn mit nachhaltigem Flugkraftstoff geworben wird, der Einsatzzeitpunkt aber erst in den FAQs genannt wird, werden Kunden in die Irre geführt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen