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Neues Urheberrecht: Reichweite des § 95a UrhG ?

Der Kopiersoftware-Herstellers S.A.D. ist schon der Vergangenheit aufgrund seiner Aktivitäten gegen die Regelungen des neuen, zum 13.09.2003 in Kraft getretenen Urheberrechts aufgefallen, vgl. die Kanzlei-Info v. 09.10.2003.

So hat die Firma zum einen ein aktuelles Rechtsgutachten (PDF - 1,5 MB) bei Prof. Dr. Bernd Holznagel in Auftrag gegeben, das zu dem Ergebnis kommt, dass § 95 a UrhG verfassungswidrig ist.

Verboten ist nach § 95a UrhG eine private oder sonstige Kopie herzustellen, die nur unter Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen möglich ist. Vgl. ausführlich zum neuen Urheberrecht die Rechts-FAQ: Neues Urheberrecht von RA Dr. Bahr.

Zum anderen hat das Unternehmen die Webseite "Copy is Right" initiiert.

Nun bietet S.A.D. einen Patch für seine Kopier-Software an, der es laut Hersteller-Angaben ermöglicht "bis zu 3 Privatkopien kopiergeschützter Medien zu erstellen." Das Unternehmen beruft sich dabei insbesondere auf das Gutachten von Holznagel und stellt damit die Reichweite des neuen § 95 a UrhG in Frage.

Es bleibt somit spannend, welche Ansicht und Auslegung der neuen Vorschriften sich in der Rechtsprechung durchsetzen wird.

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