Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

EU: Neues Musik-Oligopol?

Erst vor kurzem haben Bertelsmann und Sony eine Zusammenlegung des weltweiten Tonträgergeschäftes beschlossen.

Nach eigenem Bekunden untersucht nun ab sofort die EU-Kommission diese Zusammenlegung genauer. Denn bei der einmonatigen Routineprüfung hätten sich Befürchtungen ergeben, dass das Vorhaben zur Begründung bzw. Stärkung einer beherrschenden Stellung der beiden großen Tonträger-Gesellschaften auf dem Musikmarkt führen könnte.

Dazu die EU-Kommission in ihrer aktuellen Pressemitteilung:

"Im Zuge der vertieften Untersuchung wird die Kommission auch etwaige Wettbewerbsprobleme im Hinblick auf eine vertikale Integration der Muttergesellschaften auf anderen Märkten (z.B. Fernsehen im Falle von Bertelsmann, und Internet-Vertrieb von Musikkopien/tragbare Abspielgeräte im Falle von Sony) prüfen. (...)

Die verbleibenden vier großen Anbieter würden sowohl auf europäischer Ebene als auch in den meisten nationalen Märkten des Europäischen Wirtschaftsraums einen Marktanteil von ungefähr 80% erreichen. (...)

Bertelsmann hat über seine RTL-Tochtergesellschaften eine führende Stellung in der europäischen Hörfunk- und Fernsehlandschaft inne. Mehrere andere Unternehmen haben die Befürchtung geäußert, dass Bertelsmann in seinen Sendern Musik von SonyBMG bevorzugen und den gleichberechtigten Zugang konkurrierender Tonträgerunternehmen zu den Rundfunkmärkten in einigen Mitgliedstaaten beeinträchtigen könnte.

Sony wiederum hat vor kurzem angekündigt, in diesem Frühjahr sein Programm "Sony Connect" zum Herunterladen von Musik aus dem Internet auf den Markt zu bringen. Ferner verfügt das Unternehmen über eine große Produktpalette von elektronischen und insbesondere von tragbaren - Geräten zum Abspielen digitaler Musikdateien. Auch hier haben andere Unternehmen Bedenken geäußert, dass Sony seine geistigen Schutzrechte bei der Musik-Kopiertechnologie dazu nutzen könnte, Konkurrenten auf den Märkten der Musikkopier-Dienste und der tragbaren Abspielgeräte den Zugang zum Musikbestand von SonyBMG zu erschweren."

Rechts-News durch­suchen

23. Oktober 2026
Wer seinen Liedtext als eigenkreative Rohversion nachweist, behält das Urheberrecht, auch wenn später KI bei der Bearbeitung eingesetzt wurde.
ganzen Text lesen
23. Oktober 2026
Wer als Plattformbetreiber die Nutzerzahlen durch pauschale Abzüge kleinrechnet, muss damit rechnen, dass die Europäische Kommission eine davon…
ganzen Text lesen
21. Oktober 2026
Betreiber von Bewertungsportalen dürfen transparent auf entfernte Einträge hinweisen, ohne dass Profilinhaber dagegen vorgehen können.
ganzen Text lesen
20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen