Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Berlin: Spam-Mail mit Austragungsmöglichkeit rechtswidrig

Das LG Berlin (Urt. v. 26.08.2003 - Az.: 16 O 339/03) hatte darüber zu entscheiden, ob Spam-Mails, die eine Austragungs-Möglichkeit enthalten, rechtswidrig sind.

Dies haben die Richter klar bejaht:

"Das Gericht hält es auch nicht für überzeugend, wenn diese Auffassung (...) damit argumentiert, dass der Empfänger sich durch eine einfache Mitteilung aus der Bezugsliste löschen lassen kann.

Die Übersendung einer Bitte um Austragen aus der Verteilerliste bewirkt, dass der Nutzer der Mail-Adresse zu erkennen gibt, dass es sich um eine "aktive" Adresse handelt und die an die Adresse gerichteten Mitteilungen gelesen werden. Es besteht die Gefahr, dass an diese Adresse (...) in der Folgezeit besonders viele Werbe-E-Mails gesandt werden."


Und weiter:

"Das Austragen aus der Verteiler ist dem Empfänger (...) nicht zumutbar, da der Empfänger nicht erkennen kann, ob der Absender der E-Mail die Adressen, von denen aus eine Abbestellung erfolgte, weiterleiten wird.

Das Anbieten einer bequemen Möglichkeit zum Austragen kann daher generell nicht die Rechtswidrigkeit der Zusendung der Mail entfallen lassen."

Rechts-News durch­suchen

23. Oktober 2026
Wer seinen Liedtext als eigenkreative Rohversion nachweist, behält das Urheberrecht, auch wenn später KI bei der Bearbeitung eingesetzt wurde.
ganzen Text lesen
23. Oktober 2026
Wer als Plattformbetreiber die Nutzerzahlen durch pauschale Abzüge kleinrechnet, muss damit rechnen, dass die Europäische Kommission eine davon…
ganzen Text lesen
21. Oktober 2026
Betreiber von Bewertungsportalen dürfen transparent auf entfernte Einträge hinweisen, ohne dass Profilinhaber dagegen vorgehen können.
ganzen Text lesen
20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen