Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Nürnberg-Fürth: Keine Produktempfehlung per E-Mail

Nach eigenen Angaben hat die Wettbewerbszentrale vor dem LG Nürnberg-Fürth (Beschl. v. 4.3.2004 - Az.: 4 HKO 2056/04) gegen die norisbank eine einstweilige Verfügung erwirkt. Darin wird der Bank verboten, Verbraucher aufzufordern persönliche Nachrichten an Freunde zusammen mit einer Produktempfehlung zugunsten der Bank per E-Mail zu versenden.

Die Wettbewerbszentrale sieht ein solches Verhalten als versteckte, unerlaubte Werbung an:

„Unverlangte Produktwerbung über elektronische Medien stellt eine unzulässige Belästigung des Verbrauchers dar“, so Hans-Frieder Schönheit, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Wettbewerbszentrale. „Dieses Verbot kann nicht dadurch umgangen werden, dass Privatleute als Werbemittler eingesetzt werden“.

Rechts-News durch­suchen

23. Oktober 2026
Wer seinen Liedtext als eigenkreative Rohversion nachweist, behält das Urheberrecht, auch wenn später KI bei der Bearbeitung eingesetzt wurde.
ganzen Text lesen
23. Oktober 2026
Wer als Plattformbetreiber die Nutzerzahlen durch pauschale Abzüge kleinrechnet, muss damit rechnen, dass die Europäische Kommission eine davon…
ganzen Text lesen
21. Oktober 2026
Betreiber von Bewertungsportalen dürfen transparent auf entfernte Einträge hinweisen, ohne dass Profilinhaber dagegen vorgehen können.
ganzen Text lesen
20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen