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Kategorie: Allgemein

AG Dorsten: Neues 0190-Dialer-Urteil

Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:

Urteil des AG Dorsten vom 28.01.2004 - Az.: 3 C 365/04:

(Leitsatz:)
Der Anbieter ist detailiert beweispflichtig für das Zustandekommen des Vertrages sowie die in Anspruch genommene Dienstleistung.

http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agdorsten28012004.htm

Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.

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