Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

NRW: 6.000 Online-Strafanzeigen

Nach einer Pressemitteilung des Innenministeriums NRW haben seit März 2004 etwa 6.000 Personen die Möglichkeit genutzt, Strafanzeigen online zu erstatten. Das Portal ist unter http://www.polizei.nrw.de erreichbar.

Es handelt sich hierbei nicht, wie man zuerst denken könnte, ausschließlich um internetbezogene Delikte, sondern das Portal bietet den Bürgern die Möglichkeit, bei allen Delikten (Diebstähle, Körperverletzungen oder Verkehrsdelikte) entsprechend die Polizei zu benachrichtigen.

In technischer Hinsicht ist das System so konfiguriert, dass es den Anzeigenerstatter nach dem Ausfüllen und Versenden des Formulars auf die zuständige Polizeidienststelle hinweist. Von dort aus wird per E-Mail der Eingang bestätigt und die sachbearbeitende Dienststelle mitgeteilt.

So besteht jederzeit die Möglichkeit, mit dem zuständigen Sachbearbeiter Kontakt aufzunehmen.

Rechts-News durch­suchen

23. Oktober 2026
Wer seinen Liedtext als eigenkreative Rohversion nachweist, behält das Urheberrecht, auch wenn später KI bei der Bearbeitung eingesetzt wurde.
ganzen Text lesen
23. Oktober 2026
Wer als Plattformbetreiber die Nutzerzahlen durch pauschale Abzüge kleinrechnet, muss damit rechnen, dass die Europäische Kommission eine davon…
ganzen Text lesen
21. Oktober 2026
Betreiber von Bewertungsportalen dürfen transparent auf entfernte Einträge hinweisen, ohne dass Profilinhaber dagegen vorgehen können.
ganzen Text lesen
20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen