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RegTP erhält Befugnis, Verordnungen zu erlassen

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat mit der "Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Telekommunikationsgesetz" (TKGÜbertrV), die zum 23.11.2004 in Kraft getreten ist, das Recht erhalten, eigene Rechtsverordnungen zu erlassen.

Es handelt sich dabei um die Verordnungen nach §§ 142 Abs.2 S.1 TKG (Gebühren und Auslagen) und 144 Abs.4 S.1 TKG (Telekommunikationsbeitrag). Die RegTP erhält somit lediglich im Bereich des Auslagen- und Kostenrechts diese Befugnis.

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) begrüßt zwar dieses Vorhaben grundsätzlich, übt aber Kritik an der konkreten Ausgestaltung (Download, PDF).

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) lehnt dagegen die TKGÜbertrV in Gänze ab (Download, PDF). Inhaltlich geht es um die Befürchtung, dass die TK-Unternehmen durch "die Hintertür" für bestimmte Kosten in Anspruch genommen werden:

"Der Verordnungsentwurf verschleiert in der vorliegenden Fassung darüber hinaus die wirtschaftlichen Folgen des Telekommunikationsbeitrags für die Branche. Durch die Aussage auf dem Vorblatt des Entwurfs, die TKG-Übertragungsverordnung führe insbesondere für Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen zu keinen zusätzlichen Kosten, wird der Versuch unternommen, die Auswirkungen des Telekommunikationsbeitrags herunterzuspielen.

Zwar ist richtig, dass der Telekommunikationsbranche durch die vorliegende Zuständigkeitsverordnung (noch) keine Belastungen entstehen. Gleichwohl sind die finanziellen Einschnitte, die die nachgelagerte Telekommunikationsbeitragsverordnung für die Unternehmen vorsehen wird, bereits jetzt absehbar. Entsprechende Aussagen des Verordnungsgebers sind vor diesem Hintergrund mit Zurückhaltung zu treffen."

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