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LG Flensburg: Neues R-Gesprächs-Urteil

Es gibt ein neues Urteil in der R-Gesprächs-Problematik:

Landgericht Flensburg, Urteil v. 16.09.2005 - Az.: 7 S 18/05

(Leitsätze:)
1. Hat der Anschluss-Inhaber alles ihm Mögliche getan, um erhöhte Gebühren durch seine Kinder zu vermeiden (insb. 0190-Rufnummern sperren lassen), so ist er nicht zur Zahlung von R-Gesprächen verpflichtet.

2. Dies gilt insbesondere deswegen, weil die erhöhte Kostengefahr durch R-Gespräche in der Öffentlichkeit noch nicht hinreichend bekannt ist.

3. Die Eltern haften nicht nach den Prinzipien der Anscheins- oder Duldungsvollmacht für R-Gespräche ihrer minderjährigen Kinder.

http://www.r-gespraecheundrecht.de/urteile/Landgericht_Flensburg_20050916.html

Das Urteil ist eine Berufungsentscheidung und hebt damit das anderslautende Urteil der 1. Instanz (AG Schleswig, Urt. v. 11.01.2005 - Az.: 2 C 122/04) auf. Die Entscheidung wurde vom Kollegen RA Ostermeyer erstritten.

Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von R-Gesprächen finden Sie unter www.R-GespraecheundRecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.

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