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VG Köln: Keine Ausnahme beim Auslaufen der 0190er-Rufnummern - VOLLTEXT

Die Kanzlei-Infos hatten schon am 01.12.2005 über die Entscheidung des VG Köln berichtet, nun liegen die schriftlichen Entscheidungsgründe vor.

Das VG Köln (Beschl. v. 28.11.2005 - Az: 11 L 1879/05) hat geurteilt, dass keine rechtliche Verpflichtung besteht, die 0190-Rufnummern nach dem 31.12.2005 weiterhin aufrecht zu erhalten, da die zeitliche Begrenzung von Beginn an vorgesehen war.

Zudem würden - so die Richter - durch die Vergabe der neuen 0900-Rufnummern und die übergangsweise Zulassung von Bandansagen die Interessen der betroffenen 0190-Rufnummern-Inhaber ausreichend berücksichtigt.

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