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AG Charlottenburg: Stadtpläne-Abmahnungen VIII

Das AG Charlottenburg (Urt. v. 31.01.2006 - Az.: 228 C 167/05) hat eine weitere Entscheidung in Sachen Stadtpläne-Abmahnungen getroffen.

Das Gericht bestätigt in seinen Entscheidungsgründen die bisher überwiegende Berliner Rechtsprechung, dass ein Streitwert von 7.500,- EUR angemessen ist und die Abmahnkosten in voller Höhe zu ersetzen seien:

"Die Forderung ist der Höhe nach berechtigt. Der angesetzte Wert von 7.500,- € entspricht der Rechtsprechung des Landgerichts Berlin in derartigen Fällen und ist für einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch eher noch zurückhaltend. Der Wert deckt sich nicht mit dem Wert der Kartenlizenz in Höhe von 820,- € netto, da ansonsten der Schadensersatz- und der Unterlassungsanspruch kostenrechtlich völlig deckungsgleich wären, was § 97 Abs. 1 UrhG widerspricht, der dem Geschädigten ausdrücklich beide Ansprüche nebeneinander einräumt.

Die Regelgebühr von 1,3 gemäß Nr. 2400 VV zum RVG ist ebenfalls berechtigt. Es handelt sich vorliegend um einen durchaus komplizierten urheberrechtlichen Streitfall.

Dass die Prozessbevollmächtigten der Klägerin aufgrund zahlreicher Parallelverfahren in die Materie eingearbeitet sind und Textbausteine verwenden können, entbindet sie durchaus nicht von der Pflicht jeden Einzelfall genauestens zu prüfen."



Hinsichtlich der bislang ergangenen Entscheidungen vgl. unsere nachfolgenden Kanzlei-Infos:

(Bzgl. Abmahnkosten und Schadensersatz:)

- AG Charlottenburg: Für Stadtpläne-Abmahnungen nur 100,- EUR Abmahnkosten

- AG Charlottenburg: Stadtpläne-Abmahnungen II

- AG Charlottenburg: Stadtpläne-Abmahnungen III

- AG Charlottenburg: Stadtpläne-Abmahnungen IV

- LG Berlin: Stadtpläne-Abmahnungen V

- AG Charlottenburg: Stadtpläne-Abmahnungen VI

- LG Düsseldorf: Stadtpläne-Abmahnungen VII

(Bzgl. Höhe des Streitwertes:)

- KG Berlin: Streitwert bei Stadtpläne-Abmahnungen

- OLG Hamburg: Streitwert bei Stadtpläne-Abmahnungen

(Sonstiges:)

- AG Charlottenburg: Gutachten zu Stadtpläne-Abmahnungen

- BGH: Urheberrecht an Stadtplänen

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