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LG München I: Topografische Landkarten urheberrechtlich geschützt

Das LG München I (Urt. v. 09.11.2005 - Az.: 21 O 7402/02) hat entschieden, dass topografische Landkarten urheberrechtlich geschützt sind.

Eine topografische Karte gibt - laut Wikipedia - "die sichtbaren Erscheinungen der Erdoberfläche (Topographie) vermessen und lagerichtig bzw. lagetreu kartiert" wieder.

Der Kläger erstellte im Rahmen seiner hoheitlichen Aufgaben über das vom ihm betriebene Landesvermessungsamt u.a. seit Jahrzehnten ein umfangreiches Kartenwerk her. Im Rahmen der Herstellung seiner Radwanderkarte benutzte die Beklagte zahlreichen Kartenblätter des Klägers und übernahm dabei zahlreiche Eintragungen.

Dies sahen die Münchener als Urheberrechtsverletzung an:

"Jedes Kartenblatt der topografischen Karten des Klägers stellt für sich genommen eine Datenbank i.S. von § 87a I 1 UrhG dar.

(...) Es handelt sich bei jeder TK 25 um die Sammlung einer Vielzahl von Einzeldaten zur Beschaffenheit der Erdoberfläche im jeweiligen Kartengebiet. (...). Dass auch Datensammlungen in analoger, insbesondere gedruckter Form Datenbankschutz genießen können (...), wird spätestens seit BGHZ 141, 329 (...) nicht mehr bestritten und wurde nunmehr durch den EuGH in seiner Entscheidung vom 9. 11. 2004 (...) ausdrücklich bestätigt. (...)

Der EuGH hat daher in seiner jüngsten Entscheidungsserie vom 9. 11. 2004 klargestellt, dass Sammlungen von Werken, Daten oder anderen Elementen dann als Datenbanken im Sinne der Richtlinie anzusehen sind, wenn die einzelnen Elemente sich voneinander trennen lassen, ohne dass der Wert ihres Inhalts dadurch beeinträchtigt wird und sie eine Methode oder ein System beliebiger Art enthalten, mit der bzw. dem sich jedes der Elemente der Sammlung wieder auffinden lässt. (...)

Geschützt als Datenbank ist (...) jede Einzelkarte."


Siehe dazu auch das vor kurzem ergangene Urteil des BGH zur Urheberrechtsfähigkeit der Grundsatz von Stadtplänen (= Kanzlei-Infos v. 18.08.2005) und die Zusammenfassung der sog. Stadtpläne-Abmahnungen (= Kanzlei-Infos v. 15.02.2006).

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