Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

AG Frankfurt a.M.: "ISDN ist kein DSL" - Pflichten bei einem DSL-Vertrag

Der Beklagte hatte bei der Klägerin, einem großen deutschen Telekommunikations-Unternehmen, einen DSL-Anschluss in Auftrag gegeben. Den konnte die Firma jedoch aus technischen Gründen nicht ausführen. Ersatzweise, jedoch ohne Rücksprache mit dem Kunden, lieferte die Klägerin dann einen ISDN-Anschluss nebst Flatrate.

Dies lehnte der Kunde jedoch ab, da ISDN kein adäquater Ersatz wegen der geringen Übertragungs-Bandbreite sei.

Das TK-Unternehmen verlangte dennoch vom Beklagten die Begleichung der angefallenen monatlichen Entgelte für den ISDN-Anschluss. Zu Unrecht wie nun das AG Frankfurt a.M. (Urt. v. 16.06.2005 - Az.: 31 C 3596/04-83) entschied.

"Die Klage ist unbegründet.

Der Klägerin steht gegen den Beklagten kein Vergütungsanspruch aus dem (...) Vertragsverhältnis zu, weil die Klägerin unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes verpflichtet ist, den Beklagten von seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag freizustellen.

Die Klägerin hat sich gegenüber dem Beklagten wegen Verstoßes bei Vertragsschlusses (...) schadensersatzpflichtig gemacht.

Die Klägerin hat durch gegen Aufklärungs- und Beratungspflichten verstoßen, dass sie dem Beklagten nicht vor dem Vertragsschluss klipp und klar gesagt hat, dass für seinen Telefonanschluss derzeit kein DSL verfügbar ist. (...)

Die Klausel im Auftragsformular, in der der Kunde bei Nichtverfügbarkeit von DSL auf ISDN verwiesen wird, ist unwirksam, weil es sich um eine überraschende Klausel handelt (§ 305c BGB)."


Und weiter:

"Ein Internetnutzer, der DSL beantragt, rechnet nicht damit, dass ihm nur ein Internetzugang über ISDN angeboten werden soll. Es ist allgemein bekannt, dass ISDN wegen seiner Langsamkeit überhaupt kein angemessener Ersatz für DSL ist.

Die Klägerin sollte nur dann Verträge schließen, wenn sie auch in der Lage ist, die von ihr beworbene und vom Kunde gewünschte Leistung (...) zu erbringen."


Rechts-News durch­suchen

23. Oktober 2026
Wer seinen Liedtext als eigenkreative Rohversion nachweist, behält das Urheberrecht, auch wenn später KI bei der Bearbeitung eingesetzt wurde.
ganzen Text lesen
23. Oktober 2026
Wer als Plattformbetreiber die Nutzerzahlen durch pauschale Abzüge kleinrechnet, muss damit rechnen, dass die Europäische Kommission eine davon…
ganzen Text lesen
21. Oktober 2026
Betreiber von Bewertungsportalen dürfen transparent auf entfernte Einträge hinweisen, ohne dass Profilinhaber dagegen vorgehen können.
ganzen Text lesen
20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen