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LG Berlin: Einstweilige Verfügung gegen 1+1 wegen Domain-Sperrung

Das LG Berlin (Beschl. v. 27.04.2006 - Az.: 5 O 149/06 via kanzlei-hoenig.info) hat im Rahmen einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass eine unberechtigte Domain-Sperrung durch 1+1 wieder aufzuheben ist.

Antragsteller war der Anwaltskollege Hoenig. Anlaß für die Sperre des Vertrags waren angebliche Alt-Schulden aus einem DSL-Vertrag. Hoenig hatte außerordentlich gekündigt, 1 + 1 akzeptierte dies nicht und sperrte daraufhin seine sonstigen vertraglichen Leistungen, hier: die angemietete Domain. Nähere Infos zu dem Sachverhalt in seinem Blog.

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