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LG Berlin: Rechtswidriger E-Mail-Spam auch bei angeblicher Pressemitteilung

Das LG Berlin (Beschl. v. 01.06.2006 - Az.: 16 O 389/06 PDF via aktiv-gegen-spam.de) hat entschieden, dass auch als "Pressemitteilung" titulierte E-Mails rechtswidrigen darstellen.

Der Antragsteller betreibt mit weiteren Anwaltskollegen das RSV-Blog und sitzt dort in der Redaktion. Der Antragsgegner schickte seine Mail an sämtliche dort aufgelisteten Adressen und warb dort mittels einer "Pressemitteilung" für ein RVG-Seminar. Da das Seminar kostenlos sei, handele es sich nicht um Spam, so die Argumentation des Antragsgegners.

Dem haben die Berliner Richter eine klare Absage erteilt:

"Darin ist (...) eine Werbung zu sehen, da auch die Pressemitteilung an einen Redakteur (hier: an den Antragssteller als Redakteur des RSV-BIogs) dazu dient, eigene wirtschaftliche Interessen zu befördern.

Solche Interessen können im Übrigen auch hinter einem kostenlosen Seminar stehen.

Eine Einwilligung in die Übersendung lässt sich ferner nicht aus den Internetseiten des Blogs ab­leiten, da dort nur Interesse an Mitarbeit, an Hinweisen in Bezug auf das Regulierungsverhalten von Rechtsschutzversicherern und an Kritik bekundet wurde.

Dass der Antragssteiler ein Autor wäre, mit dem nach den Internetseiten des Blogs eine Kontaktaufnahme ermöglicht wäre, ergibt sich aus den Internetausdrucken gerade nicht. Ohnehin dürfte diese Möglichkeit der Kontaktauf­nahme nur für Fragen der Rechtsschutzversicherung gewollt sein, nicht aber für das vom An­tragsgegner angebotene RVG-Seminar."

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