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AG Überlingen: Phishing strafbar

Das AG Überlingen (Strafbefehl v. 01.06.2006 - Az.: 1 Cs 60 Js 26466/05 AK 183/06) hat entschieden, dass eine Person sich dann strafbar macht, wenn sie als Finanzagent Täter unterstützt, die unberechtigt Überweisungen beim Online-Banking (Phishing) vorgenommen haben.

Im vorliegenden Fall hatte die Person ihr Konto zur Verfügung gestellt.

Der Täter wurde nicht wegen Computerbetruges oder Geldwäsche bestraft, sondern vielmehr wegen unerlaubtem Erbringen von Finanzdienstleistungen:

"Entsprechend Ihrer Bereitschaft, gegen Provision tätig zu werden, veranlassten weitere, unbekannte gebliebene Täter in der Zeit vom 25.10.2005 bis 28.10.2005 eine unberechtigte Überweisung über 2.211,00 € zu Lasten des Kontos Nummer: (...) bei der Postbank Essen (...).

Zu einer Gutschrift auf Ihr Konto kam es letztendlich nicht, da die Postbank aufgrund missbräuchlicher PIN/TAN-Verwendung beide Konten sperrte. Die Ihnen am 25.10.2005 per Email zugegangene Aufforderung von V(...), eine Western-Union-Transferzahlung zu seinen Gunsten nach Kiev vorzunehmen, konnten Sie deswegen nicht ausüben, so dass Sie auch die Provision von 188,- € nicht erhielten."


Und weiter:

"Eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht besaßen Sie, wie Ihnen bekannt war, nicht.

Sie werden daher beschuldigt, Sie haben vorsätzlich ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen (Besorgung von Zahlungsaufträgen - Finanztransfergeschäft) erbracht, strafbar als vorsätzliches Vergehen des Handels ohne Erlaubnis gem §§ 54 Abs. 1 Nr. 2, 32 Abs. 1 S. 1, 1 Abs. 1 a Nr. 6 Kreditwesengesetz (KWG).

Gegen Sie wird eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verhängt."


Die ebenfalls begangenen Straftaten der Beihilfe zum Computerbetrug und der Geldwäsche wurden von der StA Konstanz nicht geahndet (§ 154 a StPO).

Die vorliegende Entscheidung, wenn auch im Strafbefehls-Verfahren, ist nunmehr das dritte deutsche Strafrechts-Urteil zur Phishing-Problematik. Bislang lagen lediglich zwei strafrechtliche Urteile vor, nämlich das des AG Hamm (= Kanzlei-Infos v. 16.01.2006) und des AG Darmstadt (= Kanzlei-Infos v. 20.04.2006). Zur zivilrechtlichen Seite (Rückforderungsansprüche der Bank) hat erst vor kurzem das OLG Hamburg entschieden, vgl. die Kanzlei-Infos v. 07.09.2006.

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