Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG München: eBay haftet als Mitstörer für Urheberrechtsverletzungen

Das OLG München (Urt. v. 21.09.2006 - Az.: 29 U 2119/06) hat entschieden, dass das Online-Auktionshaus eBay als Mitstörer für urheberrechtswidrige Versteigerungen haftet.

Und zwar dann, wenn eBay über die Rechtswidrigkeit informiert wurde, aber keine angemessenen Maßnahmen unternimmt, zukünftige Rechtsverletzungen zu vermeiden.

"Die Beklagte haftet deshalb für gleichgelagerte Urheberrechtsverletzungen nach Zugang des klägerischen Schriftsatzes vom 24.06.2005, wie sie mit den Angeboten der Anbieter (...) unter den Artikelnummern (...) erfolgt sind, als Störerin.

Die Beklagte hat im Termin vom 03.08.2006 eingeräumt, dass ihr technische Maßnahmen in Gestalt von Filtersoftware zur Verfügung stehen, mit denen derartigen urheberrechtsverletzenden Angeboten jedenfalls in bestimmtem Umfang entgegengewirkt werden kann."


Das OLG bestätigt damit die Entscheidung der 1. Instanz, vgl. die Kanzlei-Infos v. 13.08.2006.

Schließlich bejahen die Münchener Richter auch den geltend gemachten Auskunftsanspruch gegenüber eBay auf Herausgabe der personenbezogenen Daten. Als Rechsgrundlage ziehen sie den § 101a UrhG heran.

Das OLG setzt sich dabei - anders als das LG - umfangreich mit der datenschutzrechtlichen Problematik auseinander:

"Nach § 3 Abs. 1 TDDSG dürfen personenbezogene Daten zur Durchführung von Telediensten nur erhoben, verarbeitet und genutzt werden, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift es erlaubt oder der Nutzer eingewilligt hat.

§ 101a UrhG ist jedoch eine „andere Rechtsvorschrift“ (...).

Dass der Gesetzgeber des Produktpirateriegesetzes bei der Einführung von § 101a UrhG im Jahr 1990 den besonderen Gegebenheiten bei Telediensten nicht speziell Rechnung getragen, sondern mit § 101a UrhG eine Vorschrift erlassen hat, die zwischen Online- und Offlinebereich nicht differenziert, steht der Anwendung von § 101a UrhG gegenüber Diensteanbietern im Sinne des § 11 TDG wie der Beklagten nicht grundsätzlich entgegen."

Rechts-News durch­suchen

11. August 2026
Wer Lebensmittel online bestellt, muss das Ursprungsland nicht zwingend bereits beim Klick auf „Kaufen” kennen. Es reicht aus, wenn die Angabe im…
ganzen Text lesen
10. August 2026
Eine Restaurantbesucherin durfte ihren Dackel-Vorfall mit Mäuseköder öffentlich als "massives Sicherheitsversagen" bezeichnen.
ganzen Text lesen
10. August 2026
Ein Bewertungsportal darf die Zahl der gelöschten Bewertungen anzeigen, auch wenn diese Angabe leicht ungenau ist.
ganzen Text lesen
06. August 2026
Wenn die vorhandene Infrastruktur die bestellte Leistung bereits erbringen kann, braucht ein Telekommunikationsunternehmen die Zustimmung des…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen