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AN.ON-Server durch Polizei beschlagnahmt

Der Server des Anonymisierungsdienstes AN.ON ist laut einer Pressemitteilung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutzrecht Schleswig-Holstein (ULD) beschlagnahmt worden.

Hintergrund ist die Ermittlung von Straftätern aus dem Kinderporno-Bereich, die den Dienst anscheinend benutzt hatten.

Das ULD hat inzwischen Beschwerde (Download PDF via ULD) gegen den Beschlagnahme-Beschluss eingelegt.

Das aktuelle Verfahren ist nicht das erste, das AN.ON betrifft. Bereits im Jahre 2003 gab es eine ähnliche richterliche Verfügung, vgl. die Kanzlei-Infos v. 19.08.2003. Damals wurden auch die Geschäftsräume durchsucht, vgl. die Kanzlei-Infos v. 03.09.2003.

Das LG Frankfurt a.M. stellte dann später fest, dass sowohl die polizeiliche Durchsuchung rechtswidrig war (= Kanzlei-Infos v. 09.11.2003) als auch für AN.ON keine Speicherpflicht besteht (= Kanzlei-Infos v. 19.09.2003).

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