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BGH: Meta-Tags sind Rechtsverletzung - UPDATE

Die Kanzlei-Infos berichteten schon am 28.05.2006, dass die Benutzung markenrechtlich geschützter Begriffe als Meta-Tags eine Rechtsverletzung ist. Bislang war noch unklar, ob der BGH die Rechtsverletzung aus dem Marken- oder dem Wettbewerbsrecht herleitet.

Diese Frage ist nun geklärt, da nunmehr die Entscheidungsgründe vorliegen.

Die höchsten deutschen Richter sehen Meta-Tags als klare Rechtsverletzung an:

"Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts und eines Teils des zitierten Schrifttums lässt sich die kennzeichenmäßige Benutzung nicht mit der Begründung verneinen, ein Metatag sei für den durchschnittlichen lnternetnutzer nicht wahrnehmbar.

Gibt ein Nutzer in eine Suchmaschine das Wort (...) ein, bedient er sich einer technischen Einrichtung, mit deren Hilfe er in kurzer Zeit eine große Zahl von Internetseiten nach dem eingegebenen Wort durchsucht, um auf ihn interessierende Seiten zugreifen zu können, die dieses Wort enthalten. Schließt die Suchmaschine den normalerweise für den Nutzer nicht sichtbaren Quelltext der lnternetseiten in die Suche ein, werden auch Seiten als Suchergebnis aufgelistet, die das Suchwort lediglich im Quelltext enthalten. Dabei ist nicht entscheidend, dass das Suchwort für den Nutzer auf der entsprechenden lnternetseite nicht sichtbar wird.

Maßgeblich ist vielmehr, dass mit Hilfe des Suchworts das Ergebnis des Auswahlverfahrens beeinflusst und der Nutzer auf diese Weise zu der entsprechenden lnternetseite geführt wird. Das Suchwort dient somit dazu, den Nutzer auf das dort werbende Unternehmen und sein Angebot hinzuweisen."

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