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AG Köln: Nutzung eines Zeitungsartikels als E-Paper

Das AG Köln (Urt. v. 14. 6. 2006 - Az.: 137 C 90/06) hatte darüber zu entscheiden, ob ein Zeitungsverlag berechtigt ist, den Artikel eines Journalisten auch in elektronischer Fassung (sog. E-Paper) zu veröffentlichen.

Der Kläger ist freiberuflicher Journalist und räumte dem beklagten Zeitungsverlag die Nutzungsrechte für einen von ihm verfassten Artikel für die Papierversion ein. Ohne Rückfrage veröffentlichte der Verlag jedoch den Bericht auch zusätzlich auch noch als E-Paper.

Nun verlangte der Kläger Schadensersatz für die unberechtigte Verwendung des Artikels.

Zu Recht wie das AG Köln entschied:

"Die Beklagte handelte auch widerrechtlich, denn der Kläger hat seine Einwilligung in diese Nutzungsart nicht erteilt. Die von dem Kläger erteilte Einwilligung in die Veröffentlichung des von ihm gefertigten Artikels in der Kölnischen Rundschau umfasst nicht die Einwilligung in die Nutzungsart des Artikels als „E-Paper“.

Die Nutzungsart als „E-Paper“ ist von der bloßen Printnutzung abzugrenzen, (...) da dort die unterschiedlichen Verwertungsrechte gesondert dargestellt sind."

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