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OLG Bamberg: Spam-Mails auch gegenüber Gewerbetreibenden rechtswidrig

Das OLG Bamberg hat noch einmal in einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 27.09.2006 - Az.: 3 U 363/05) bekräftigt, dass unverlangt zusgesandte Werbe-Mails auch gegenüber Gewerbetreibenden rechtswidrig sind.

Eine Zusendung ist nur dann erlaubt, wenn zumindest konkrete Anhaltspunkte die Annahme einer mutmaßlichen Einwilligung des Empfängers rechtfertigen. Alleine aus der gewerblichen Tätigkeit des Empfängers kann eine solche mutmaßliche Einwilligung nicht abgeleitet werden.

"Eine Einwilligung (...) lag weder in ausdrücklicher Form noch durch schlüssige Handlung vor. Der Einwand der Beklagten, es habe eine konkrete Geschäftsbeziehung angebahnt werden sollen, ist irrelevant. Dies trifft letztlich für jede Art von Werbung zu.

Die Annahme einer mutmaßlichen Einwilligung aufgrund einer gewerblichen Tätigkeit des Zeugen kommt nicht in Betracht. (...)"

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