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OLG München: Keine urheberrechtliche Haftung für Online-Terminsdatenbank

Das OLG München (Urt. v. 09.11.2006 - Az.: 6 U 1675/06) hat in der Berufungsverhandlung das erstinstanzliche Urteil des LG München I bestätigt und die urheberrechtliche Haftung einer Online-Terminsdatenbank für fremde Einträge abgelehnt.

Vgl. zur erstinstanzlichen Entscheidung ausführlich die Kanzlei-Infos v. 14.02.2006.

Die OLG-Richter schließen sich nahtlos der 1. Instanz an:

"Der Senat schliesst sich den Entscheidungsgründen des angegriffenen Urteils in vollem Umfang an.

Ergänzend ist lediglich auszuführen, dass sich eine Verantwortlichkeit des Beklagten auch nicht dadurch ergibt, dass bei einer Google-Recherche nur der Beklagte, nicht aber das Gehörlosenzentrum H(...) auf Anhieb ausgeworfen wird."


Das Gericht bestätigt damit ausdrücklich, dass ein Forums-Betreiber erst ab Kenntniserlangung für fremde, rechtswidrige Einträge haftet. Insbesondere ist ein Forums-Betreiber grundsätzlich nicht verpflichtet, bei im Forum durch Dritte veröffentliche Grafiken (hier: Stadtpläne) die urheberrechtliche Lage zu überprüfen. Erst wenn offensichtlich ist, dass es sich um urheberrechtswidrige Abbildungen handelt, ist er verpflichtet einzuschreiten.

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