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LG Paderborn: Und doch: Widerrufsfrist bei eBay nur 14 Tage!

Das LG Paderborn (Urt. v. 28.11.2006 - Az.: 6 O 70/06: PDF via MIR) hat entschieden, dass die Widerrufsfrist doch nur 14 Tage beträgt und nicht 1 Monat:

"Hiervon abgesehen tritt die Kammer zur Frage der Einhaltung der Textform bei eBay-Verkäufen an Verbraucher der zwischenzeitlich nach Rücknahme der Berufung rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts Flensburg vom 23.08.2006 (MMR 2006, 686) bei, wonach bei Fernabsatzverträgen über die Internetverkaufsplattform eBay der Textform i.S.d. § 126 b BGB genügt sein dürfte, wenn die notwendigen Informationen für den Verbraucher im Rahmen des Angebots zur Verfügung gestellt werden und der Verbraucher die Möglichkeit hat, sie zu speichern und auszudrucken.

Dessen Schutzbedürfnis an einer dauerhaften Verfügbarkeit der Informationen wird daduch hinreichend Rechnung getragen, dass er sich die Informationen ohne besonderen Aufwand ausdrucken und abspeichern kann zumal sie bei einem Zuschlag (Kauf) zusammen mit dem Angebot noch 90 Tage auf der eBay-Plattform gespeichert und für ihn abrufbar bleiben."


Das Gericht schließt sich damit der Ansicht des LG Flensburg an, vgl. die Kanzlei-Infos v. 08.09.2006.

Anderer Ansicht sind das KG Berlin und das OLG Hamburg. Beide Gerichte vertreten eine 1-Monats-Frist, vgl. zuletzt die Kanzlei-Infos v. 01.01.2007.

Weitere Rechtsstreitigkeiten sind vorprogrammiert. Zumal der Abmahner bei Internet-Angelegenheit sich das anzurufende Gericht aussuchen kann.

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