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OLG Braunschweig: Google AdWords sind Markenverletzung

Das OLG Braunschweig hat in einer weiteren Entscheidung (Beschl. v. 11.12.2006 - Az.: 2 W 177/06) noch einmal bekräftigt, dass die Benutzung von Markennamen als Google AdWords Markenverletzungen sind.

Das Gericht folgt damit der bisherigen Rechtsprechung im Braunschweiger Raum:

"Die Verwendung des Begriffs „Jette“ als AdWord durch die Verfügungsbeklagte stellt eine kennzeichenmäßige Benutzung im Sinne des Markenrechts dar, nämlich eine Benutzung zur Unterscheidung der in Frage stehenden Waren bzw. Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen (...)."

Erst jüngst das OLG Braunschweig identisch in einem anderem Verfahren (Beschl. v. 05.12.2006 - Az.: 2 W 23/06) entschieden. Das Gericht stimmt damit mit dem Ansichten des LG München (Beschl. v. 27.10.2005 - Az.: 9 HK O 20800/05) und des OLG Köln (Beschl. v. 08.06.2004 - Az.: 6 W 59/04) überein, während das OLG Dresden (Urt. v. 30.08.2005 - Az.: 14 U 498/05) und das LG Hamburg (Urt. v. 21.12.2004 - Az.: 312 O 950/04) anderer Ansicht sind.

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