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Kategorie: Allgemein

Rechts-FAQ zum neuen Telemediengesetz

Im März 2007 tritt das neue Telemediengesetz (TMG) in Kraft. Abgelöst werden damit das Teledienstegesetz (TDG), das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) sowie der Mediendienstestaatsvertrag (MDStV). Eine Änderung erfährt zudem der Rundfunkstaatsvertrag (RfStV).

Die möglichen Auswirkungen für Betreiber vor allem privater Homepages wurden in letzter Zeit heftig und kontrovers diskutiert, was zu einer deutlichen Verunsicherung vor allem bei Bloggern führte.

Wir, die Kanzlei Dr. Bahr, hat nun unter http://www.telemedien-und-recht.de eine spezielle Informationsseite zusammengestellt, die sich intensiv mit dem neuen Gesetz beschäftigt. In Form von 13 Fragen und Antworten werden die wichtigsten Veränderungen besprochen und erläutert.

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