Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Düsseldorf: Mitstörereigenschaft des Domain-Inhabers für Spam

Das LG Düsseldorf (Urt. v. 16.08.2006 - Az.: 12 O 376/05) hat entschieden, dass der Domain-Inhaber als Mitstörer haftet, wenn unbekannte Dritte Werbe-Spam-Mails versenden, in denen für die betreffende Domain geworben wird.

"Die Mitstörereigenschaft des Beklagten zu 2) ergibt sich aus zwei Gesichtspunkten.

Zum einen gehören ihm die Domains (..). Zum anderen folgt seine Haftung aus dem Umstand, dass er als Geschäftsführer der Beklagten zu 1) im Zeitpunkt der Verletzungshandlung tätig war (...)."


Rechts-News durch­suchen

26. Oktober 2026
Wer einen SCHUFA-Score anfechten will, muss einen zeitlichen Zusammenhang zu einer nachteiligen Vertragsentscheidung darlegen.
ganzen Text lesen
26. Oktober 2026
Wer sein Grundstück vor fremden Blicken schützen möchte, kann von Google Earth und Google Maps verlangen, dass keine digitalen 3D-Aufnahmen davon…
ganzen Text lesen
23. Oktober 2026
Wer seinen Liedtext als eigenkreative Rohversion nachweist, behält das Urheberrecht, auch wenn später KI bei der Bearbeitung eingesetzt wurde.
ganzen Text lesen
23. Oktober 2026
Wer als Plattformbetreiber die Nutzerzahlen durch pauschale Abzüge kleinrechnet, muss damit rechnen, dass die Europäische Kommission eine davon…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen