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OLG Hamburg: Angabe von Liefer- und Versandkosten bei eBay

Das OLG Hamburg (Urt. v. 15.02.2007 - Az.: 3 U 253/06) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob es wettbewerbswidrig ist, wenn in dem eBay-Shop eines Versandhändlers die zusätzlichen Liefer- bzw. Versandkosten nicht auf der Angebotsseite, sondern erst auf einer Unterseite präsentiert wird.

Nach Ansicht der Hamburger Richter ist dadurch § 1 Abs. 2 Nr. 2 PAngVO verletzt.

"Auf diesen Internetseiten (...) steht nichts davon, dass und in welcher Höhe Liefer- bzw. Versandkosten zu dem genannten Preis hinzukommen.

Der Umstand, dass man durch Klicken auf ein solches Angebot jeweils zu einer weiteren Internet-Unter-Seite mit Produkt- bzw. Angebotsbeschreibungen gelangt, ist nicht ausreichend, und zwar auch dann nicht, wenn (...) auf dieser Unter-Seite jeweils Angaben zu den Versandkosten gemacht werden (...).

Das wäre im Hinblick auf das bereits auf der übergeordneten, unmittelbar erreichbaren Internetseite konkretisierte Preis-Angebot zu spät, insoweit widerspricht es den Darstellungserfordernissen von § 1 Abs. 6 PAngVO. Nach dieser Vorschrift soll die Angabe zu den Liefer- bzw. Versandkosten gerade dem Angebot eindeutig zugeordnet und leicht erkennbar dargestellt sein. Es widerspricht auch den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit, im Angebot zunächst den Preis ohne Erwähnung der Liefer- bzw. Versandkosten herauszustellen und erst nach weiterem Klicken auf diese Zusatzkosten hinzuweisen.“


Da es derzeit technisch bei eBay nicht möglich ist, die vom OLG Hamburg aufgestellten Pflichten einzuhalten, ist davon auszugehen, dass hier der nächste Grund für eine neue Abmahnwelle vorliegt.

Siehe zu dem Problem der Preisansagepflichten im Online-Handel auch die Entscheidungen des

des BGH:
Preisangabe-Pflichten bei Online-Shops (vgl. die Kanzlei-Info v. 30.11.2005)

des OLG Hamburg:
Preisangabepflichten bei Fernabsatz-Werbung (vgl. die Kanzlei-Info v. 22.01.2005)
Preisangabepflichten im Online-Handel (vgl. die Kanzlei-Info v. 04.03.2005)
"Hotline"-Hinweis Verstoß gegen PreisangabenVO (vgl. die Kanzlei-Info v. 26.07.2004)
Preisangabepflichten für Web-Hosting-Anbieter (vgl. die Kanzlei-Info v. 07.03.2005)

des OLG Köln:
Preisangabepflichten bei Online-Shop (vgl. die Kanzlei-Info v. 18.02.2005)
Preisangabe bei einem Link (vgl. die Kanzlei-Info v. 26.07.2004)

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