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LG Berlin: Schein-Einwilligung bei unerlaubtem Telefonanruf zur Identitätsfeststellung erlaubt

Wie der Kollege Hoenig in seinem Blog Aktiv-gegen-Spam.de berichtet, hat das LG Berlin (Beschl. v. 27.03.07 - Az.: 15 O 209/07: PDF) eine Frage zur Schein-Einwilligung bei einem unerlaubten Telefon-Anruf zu entscheiden.

Der ungewollt Angerufene ging zum Schein auf das Gespräch ein, u.a. um die Identität des Anrufers ermitteln zu können. Dies sei erlaubt, so das Berliner Gericht:

"Es ist unerheblich, wenn der Angerufene zunächst zum Schein auf das Angebot des Anrufers eingeht, da dies zur Durchsetzung seines Anspruchs (etwa: Feststellung der Identität des Anspruchsgegners) sinnvoll erscheint."

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