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OLG Celle: Fernseh- und Internetwerbung für private Sportwetten ist wettbewerbswidrig

Das OLG Celle (Urt. v. 01.02.2007 - Az.: 13 U 195/06) hat entschieden, dass Fernseh- und Internetwerbung für private Sportwetten gegen § 284 Abs. 1, Abs. 4 StGB verstößt und daher wettbewerbswidrig ist:

OLG Celle, Urt. v. 01.02.2007 - Az.: 13 U 195/06

Leitsatz:
"Das Bewerben privater Sportwetten-Vermittlung im Fernsehen oder im Internet verstößt gegen § 284 Abs. 1, 4 StGB und ist daher wettbewerbswidrig."

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