Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Hamburg: Mitstörerhaftung für Usenet-Zugangsdienst

Das LG Hamburg (Urt. v. 19.02.2007 - Az.: 308 O 32/07) hat entschieden, dass der Betreiber eines Usenet-Zugangsdienstes als Mitstörer für die im Usenet begangenen Urheberrechtsverletzungen haftet.

"Die Antragsgegnerin (...) hat trotz bereits im Jahre 2005 erfolgter Hinweise durch die Antragstellerin bis heute keine hinreichende Vorsorge getroffen, dass es nicht zu weiteren Verletzungen kommen kann (...).

Sofern die Antragsgegnerin (...) nach Kenntniserlangung nicht hinreichend effiziente Maßnahmen ergreift, um zu verhindern, dass erneut entsprechende Musikwerke über ihren Dienst aus dem Usenet herunterladbar sind, wirkt sie damit in einer eine Störerhaftung im oben dargestellten Sinne begründenden Art und Weise an den von ihren Nutzern begangenen Rechtsverletzungen mit (...)."


Das LG Hamburg bejaht mit dieser Entscheidung die Mitstörerhaftung eines Usenet-Zugangsdienstes. Schaut man sich die Entscheidungsgründe an, fällt auf, dass sich mit den wichtigsten juristischen Punkten (insb. Zumutbarkeit, Einstufung des Zugangsdienstes) kaum inhaltlich auseinandergesetzt wird. Enttäuschend ist vor allem, dass hier das Gericht seitenlang fremde Urteilsgründe zitiert anstatt seine Meinung in eigenen Worten wiederzugeben.

Vor kurzem hat das LG München I exakt anders entschieden und die Mithaftung des Betreibers eines Usenet-Servers verneint, vgl. die Kanzlei-Infos v. 24.04.2007.

Rechts-News durch­suchen

26. Oktober 2026
Wer einen SCHUFA-Score anfechten will, muss einen zeitlichen Zusammenhang zu einer nachteiligen Vertragsentscheidung darlegen.
ganzen Text lesen
26. Oktober 2026
Wer sein Grundstück vor fremden Blicken schützen möchte, kann von Google Earth und Google Maps verlangen, dass keine digitalen 3D-Aufnahmen davon…
ganzen Text lesen
23. Oktober 2026
Wer seinen Liedtext als eigenkreative Rohversion nachweist, behält das Urheberrecht, auch wenn später KI bei der Bearbeitung eingesetzt wurde.
ganzen Text lesen
23. Oktober 2026
Wer als Plattformbetreiber die Nutzerzahlen durch pauschale Abzüge kleinrechnet, muss damit rechnen, dass die Europäische Kommission eine davon…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen