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BGH: Von der BNA genehmigte TK-AGB unterliegen keiner Inhaltskontrolle

Der BGH (Urt. v. 24.05.2007 - Az.: III ZR 467/04) hat festgestellt, dass die von der Bundesnetzagentur (BNA) genehmigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TK-Unternehmen keiner weiteren inhaltlichen Rechtskontrolle unterliegen.

"Klauseln, die Bestandteil eines von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (jetzt Bundesnetzagentur) genehmigten Tarifwerks für die Gewährung eines Netzzugangs sind, unterliegen nicht der Inhaltskontrolle nach §§ 9 bis 11 AGBG (jetzt §§ 307 bis 309 BGB)."

Mit anderen Worten: Dadurch, dass die BNA die AGBs der Anbieter genehmigt, kann ein Gericht grundsätzlich nicht mehr deren Rechtsmäßigkeit bzw. Rechtswidrigkeit überprüfen.

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