Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

GEMA erreicht Abschaltung eines weiteren Usenet-Anbieters

Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat nach eigener Darstellung einen weiteren Erfolg gegen einen Usenet-Anbieter zu verzeichnen:

"Auf Grund einer erfolgreichen Intervention der GEMA hat der Dienst Usepirat zum 31. Juli 2007 seinen Dienst freiwillig eingestellt. Bei dem Angebot handelte es sich um einen weiteren Zugangsvermittler zum UseNet, der sich ausdrücklich in den Kontext der rechtswidrigen Nutzungsmöglichkeiten des UseNet gestellt hatte. Nach eigenen Angaben der Betreiber stand für die Nutzer des Dienstes neben dem Zugriff auf über 1,3 Millionen Filme auch ein umfangreiches MP3-Angebot von etwa 1 Millionen Werken aus dem von der GEMA vertretenen Repertoire zum Download bereit.

Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA: "Diese aktuellste Entwicklung zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Mit der wegweisenden Grundsatzentscheidung des Landgerichts Hamburg in dem Verfahren gegen den UseNet-Zugangsvermittler UseNext haben wir ein wichtiges Exempel statuiert, welches bei Gerichten und in der Szene zunehmend Bestätigung findet. Wir werden uns daher auch in Zukunft weiterhin konsequent gegen alle Dienstbetreiber wenden, die die Rechte unserer Mitglieder nicht respektieren und auf deren Rücken Profit erzielen."
(aus der Pressemitteilung der GEMA v. 03.08.2007)


Usepirat bestätigte die Abschaltung, sprach jedoch nur von einer vorübergehenden Sperrung bis das OLG Hamburg im Usenext-Fall über die Berufung entschieden habe (= Kanzlei-Infos v. 25.05.2007) und die Rechtslage dadurch klarer sein.

Rechts-News durch­suchen

26. Oktober 2026
Wer einen SCHUFA-Score anfechten will, muss einen zeitlichen Zusammenhang zu einer nachteiligen Vertragsentscheidung darlegen.
ganzen Text lesen
26. Oktober 2026
Wer sein Grundstück vor fremden Blicken schützen möchte, kann von Google Earth und Google Maps verlangen, dass keine digitalen 3D-Aufnahmen davon…
ganzen Text lesen
23. Oktober 2026
Wer seinen Liedtext als eigenkreative Rohversion nachweist, behält das Urheberrecht, auch wenn später KI bei der Bearbeitung eingesetzt wurde.
ganzen Text lesen
23. Oktober 2026
Wer als Plattformbetreiber die Nutzerzahlen durch pauschale Abzüge kleinrechnet, muss damit rechnen, dass die Europäische Kommission eine davon…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen