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Kategorie: Allgemein

BGH: Halten eines Domain-Namens durch juristische Person nicht immer Markenverletzung

Der BGH (Urt. v. 19.07.2007 - Az.: I ZR 137/04: PDF) hat in Sachen Domain-Recht eine weitere wichtige Entscheidung getroffen:

"Das Halten eines Domain-Namens durch eine juristische Person des Handelsrechts stellt nicht schon deshalb eine Zeichenbenutzung dar, weil die juristische Person stets im geschäftlichen Verkehr handelt."

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