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OLG Koblenz: Keine Haftung eines Forum-Betreibers für rechtswidrige Äußerungen

Das OLG Koblenz (Beschl. v. 12.07.2007 - Az.: 2 U 862/06) hat in einer aktuellen Entscheidung noch einmal bestätigt, dass ein Forum-Betreiber für rechtswidrige Foren-Äußerungen Dritter erst ab Kenntnis haftet:

"Zwar kann grundsätzlich gegen den Betreiber eines Internetforums ein Anspruch auf Unterlassung rechtswidriger Inhalte bestehen, weil er als Betreiber des Forums diese Inhalte verbreitet. Der Betreiber eines Forums ist zwar nach nicht verpflichtet, den Kommunikationsvorgang zu überwachen, erhält er aber Kenntnis, so muss er die Sperrung oder Löschung des Vorgangs veranlassen."

Zudem haben die Richter dargelegt, dass die Äußerungen "Achtung Betrüger unterwegs!" und "die Betrüger vom..." zulässige Meinungsäußerungen sind.

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