Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Karlsruhe: Keine Hinsendekosten bei Widerruf im Versandhandel - Volltext

Wie bereits in den Kanzlei-Infos v. 18.09.2007 mitgeteilt, hat das OLG Karlsruhe entschieden, dass ein Verbraucher, der im Versandhandel die bestellte Ware zurücksendet und damit von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch macht, keinerlei Hinsendekosten zu tragen braucht. Nun liegen die schriftlichen Entscheidungsgründe vor: OLG Karlsruhe (Urt. v. 05.09.2007 - 15 U 226/06: PDF via MIR):

"Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass das Schicksal der Hinsendekosten im Falle des Widerrufs im Gegensatz zu den Rücksendekosten im deutschen bürgerlichen Recht keine ausdrückliche Regelung erfahren hat. Insbesondere sind die Versandkosten nicht Teil der (...) Rückgewährpflicht (...).

Als Vertragskosten waren sie schon vor der Änderung des BGB durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz außer beim Versendungskauf nur im Falle der Wandlung (...) zu ersetzen (...)."

Rechts-News durch­suchen

26. Oktober 2026
Wer einen SCHUFA-Score anfechten will, muss einen zeitlichen Zusammenhang zu einer nachteiligen Vertragsentscheidung darlegen.
ganzen Text lesen
26. Oktober 2026
Wer sein Grundstück vor fremden Blicken schützen möchte, kann von Google Earth und Google Maps verlangen, dass keine digitalen 3D-Aufnahmen davon…
ganzen Text lesen
23. Oktober 2026
Wer seinen Liedtext als eigenkreative Rohversion nachweist, behält das Urheberrecht, auch wenn später KI bei der Bearbeitung eingesetzt wurde.
ganzen Text lesen
23. Oktober 2026
Wer als Plattformbetreiber die Nutzerzahlen durch pauschale Abzüge kleinrechnet, muss damit rechnen, dass die Europäische Kommission eine davon…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen