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BPatG: Beweiskraft von Internet-Archiven

In einer schon länger zurückliegenden Entscheidung hat das BPatG (Beschl. v. 17.10.2002 - Az.: 17 W (pat) 01702) beschlossen, dass Internet-Archiven wie z.B. www.archive.org keine primäre Beweiskraft zukommt:

"Dabei würde auch hier nicht der bloße Hinweis auf Adressen von sogenannten Internetarchiven wie z.B. www.archive.org genügen, die angeblich die Historie der unter der vorgebbaren Internetadresse abrufbaren Information dokumentieren sollen. Denn die Zuverlässigkeit von unter solchen Adressen abrufbaren Informationen ist nicht höher als die jeder unter einer anderen Internetadresse abrufbaren Information. Zudem sind solche Archive in aller Regel weder vollständig noch zeitnah."

Das OLG Hamburg dagegen vertritt eine andere Ansicht, vgl. die Kanzlei-Infos v. 16.02.2006.

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