Das SG Köln (S 23 KR 3/07) hat entschieden, dass die "Deutschland sucht den Superstar"-Jury, u.a. mit Dieter Bohlen, eine künstlerische Tätigkeit ausübt und damit die Abgaben für die Künstlersozialkasse anfallen.
Es sei - so das Gericht - in Ansätzen eine freie schöpferische Gestaltung zu erkennen. Der Fernsehsender RTL muss damit ca. 173.000,- EUR an Sozialabgaben nachentrichten.
Siehe dazu unseren gestrigen Podcast "Das Damoklesschwert der Künstlersozialkasse: Abgabepflicht für Jedermann?", der sich exakt mit dieser Problematik beschäftigt.