Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Hamburg: Mitstörerhaftung für Usenet-Zugangsdienst

In einer weiteren Entscheidung hat das LG Hamburg (Urt. v. 15.06.2007 - Az.: 308 O 325/07) entschieden, dass ein Usenet-Zugangsdienst für die im Usenet begangenen Urheberrechtsverletzungen als Mitstörer haftet:

"1. Der Betreiber eines Usenet-Zugangsdienstes haftet als Mitstörer für die im Usenet begangenen Urheberrechtsverletzungen.

2. Auf die Frage, ob eine Filtersoftware existiert, mit der der Usenet-Anbieterdie wirksam weitere Rechtsverletzungen verhindern kann (vgl. LG München I, Urt. v. 19.04.2007 - Az.: 7 O 3950/07) und wen diesbezüglich die Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast trägt, kommt es insoweit nicht an, denn zunächst obliegt es dem Usenet-Anbieter gerichtlich darzulegen, dass er überhaupt Vorsorge trifft, um weitere Rechtsverletzungen zu vermeiden. Erst dann hätte sich die Frage gestellt, ob er damit alles Zumutbare unternommen hat oder ggf. noch eine Filtersoftware hätte einsetzen müssen."


Das Gericht setzt damit seine bisherige Rechtsprechung (= Kanzlei-Infos v. 25.05.2007) fort.

Vor kurzem hat das LG München I exakt anders entschieden und die Mithaftung des Betreibers eines Usenet-Servers verneint, vgl. die Kanzlei-Infos v. 24.04.2007.

Rechts-News durch­suchen

26. Oktober 2026
Wer einen SCHUFA-Score anfechten will, muss einen zeitlichen Zusammenhang zu einer nachteiligen Vertragsentscheidung darlegen.
ganzen Text lesen
26. Oktober 2026
Wer sein Grundstück vor fremden Blicken schützen möchte, kann von Google Earth und Google Maps verlangen, dass keine digitalen 3D-Aufnahmen davon…
ganzen Text lesen
23. Oktober 2026
Wer seinen Liedtext als eigenkreative Rohversion nachweist, behält das Urheberrecht, auch wenn später KI bei der Bearbeitung eingesetzt wurde.
ganzen Text lesen
23. Oktober 2026
Wer als Plattformbetreiber die Nutzerzahlen durch pauschale Abzüge kleinrechnet, muss damit rechnen, dass die Europäische Kommission eine davon…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen