Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

Bündis 90/Die Grüne: Überarbeitung des Telemediengesetzes gefordert

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordern in einer Bundestags-Druckssache (BT-Drs. 16/6394) die Überarbeitung des zum 01.03.2007 in Kraft getretenen Telemediengesetzes.

Gefordert wird insbesondere:

"1. das zuständige Ministerium für Wirtschaft und Technologie zu beauftragen, einen novellierten Gesetzentwurf vorzulegen, der die Mängel der bestehenden Regelungen behebt;

2. eine positivrechtliche Definition von Telemedien im Gesetz festzuhalten, die definitorischen Unklarheiten des Gesetzeswortlauts in der Form auszuräumen, dass eine eindeutige Zuordnung von Diensten zum Bereich der Tele medien, Telekommunikationsdiensten und dem Rundfunk ermöglicht wird und sich bei der Überarbeitung des Gesetzes an der europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste zu orientieren;

3. das Zusenden von kommerzieller Werbung, die der Empfänger nicht ausdrücklich verlangt hat, grundsätzlich als Ordnungswidrigkeit im TMG zu ahnden, unabhängig davon, ob der Absender oder der kommerzielle Charakter der Nachricht verschleiert wird;

4. eine eingängige Kennzeichnung für zugesandte Werbe-E-Mails in der Betreffzeile verpflichtend vorzuschreiben;

5. die Bundesnetzagentur als Verfolgungsbehörde der Ordnungswidrigkeiten zu bestimmen;

6. die Koppelung von Dienstenutzung und Preisgabe persönlicher Daten sowie Zustimmung zur Werbe-E-Mailzusendung uneingeschränkt zu verbieten. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen Online-Dienste nutzen dürfen, ohne persönliche Daten preiszugeben und dem Spamming zuzustimmen;

7. die Eingriffe in das Post- und Fernmeldegeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch die Weitergabe der Bestandsdaten an die Sicherheitsbehörden auf die Erfüllung der in § 14 Abs. 2 des Gesetzentwurfs bestimmten Zwecke zu beschränken und die Weitergabe der Daten an die Polizeibehörden der Länder zum Zwecke der Gefahrenabwehr zu streichen; dabei sollte auch geprüft werden, ob der Schutz geistigen Eigentums an dieser Stelle sachgerecht und erforderlich ist;

8. im Unterlassungsklagegesetz klarzustellen, dass den Betroffenen ein Aus- kunftsanspruch bei unverlangt zugesendeter Werbung zusteht; zudem im Unterlassungsklagegesetz einen Unterlassungsanspruch für die von unver- langt zugesendeter E-Mail Betroffenen zu verankern;

9. verbrauchernahe und dauerhaft arbeitende Beschwerdestellen für Verbraucher einzurichten, die auch über Bürgerrechte in der digitalen Welt aufklären;

10. eine gesetzliche Klarstellung ins TMG aufzunehmen, die verdeutlicht, dass es auch für Suchmaschinenanbieter keine proaktiven Überwachungspflichten gibt und eine Unterlassungs- oder Beseitigungspflicht erst ab Kenntnis der Rechtsverletzung besteht, die anhand einer Interessenabwägung vorgenommen wird;

11. eine Regelung ins TMG aufzunehmen, die verdeutlicht, dass auch Meinungsforen von in die Zukunft gerichteten Überwachungspflichten ausgeschlossen sind. Umsetzen ließe sich dies durch die Einführung eines „Notice and Take down Verfahrens“."

Rechts-News durch­suchen

26. Oktober 2026
Wer einen SCHUFA-Score anfechten will, muss einen zeitlichen Zusammenhang zu einer nachteiligen Vertragsentscheidung darlegen.
ganzen Text lesen
26. Oktober 2026
Wer sein Grundstück vor fremden Blicken schützen möchte, kann von Google Earth und Google Maps verlangen, dass keine digitalen 3D-Aufnahmen davon…
ganzen Text lesen
23. Oktober 2026
Wer seinen Liedtext als eigenkreative Rohversion nachweist, behält das Urheberrecht, auch wenn später KI bei der Bearbeitung eingesetzt wurde.
ganzen Text lesen
23. Oktober 2026
Wer als Plattformbetreiber die Nutzerzahlen durch pauschale Abzüge kleinrechnet, muss damit rechnen, dass die Europäische Kommission eine davon…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen