Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

Bundesregierung: Steuerfahndung durchsucht täglich 100.000 Webseiten online

Die Bundesregierung teilt in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 16/7782) aus dem Februar 2008 mit, dass die Steuerfahnungs-Software XPIDER ca. 100.000 Webseiten täglich auf steuerrechtlich relevante Vorgänge durchforstet:

"Frage:
Wie viele Seiten werden von der Internetsuchmaschine XPIDER täglich gescannt?

Antwort der Bundesregierung:
Vom XPIDER-System wurden im Zeitraum Februar 2006 bis Januar 2008 durchschnittlich 100 000 Seiten täglich auf steuerlich relevante unternehme- rische Aktivitäten überprüft.

Frage:
Nach welchen Kriterien wird jemand nach diesem Scan als „verdächtiger Profikäufer“ eingestuft?

Antwort der Bundesregierung:
Mit Hilfe des XPIDER-Systems wird das Internet nach im elektronischen Geschäftsverkehr tätigen und in der Bundesrepublik Deutschland steuerpflichtigen Unternehmern durchsucht, die steuerlich nicht registriert sind. Das XPIDER-System ist in der Lage, automatisiert Internetseiten zu identifizieren, die anhand vorgegebener eindeutiger Merkmale auf eine unternehmerische Tätigkeit schließen lassen. Die Erkennung und Überprüfung der als „unternehmerisch tätig“ recherchierten Daten erfolgt anhand einer lernfähigen Wissensmanagementkomponente.

Darüber hinaus ist das System in der Lage, Angebote und Verkäufe aus Online-Verkaufs- und Versteigerungsplattformen anbieterbezogen zu aggregieren. Keinesfalls erfolgt dagegen eine Suche nach Käufern der im elektronischen Geschäftsverkehr angebotenen Waren und Dienstleistungen. Eine Einstufung als „verdächtiger Profikäufer“ ist damit ausgeschlossen."

Rechts-News durch­suchen

06. August 2026
Wenn die vorhandene Infrastruktur die bestellte Leistung bereits erbringen kann, braucht ein Telekommunikationsunternehmen die Zustimmung des…
ganzen Text lesen
05. August 2026
Wer im Online-Shop einen missverständlichen Bestellbutton (Beschriftung "Jetzt kaufen und weiter zur Zahlung") verwendet, handelt wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
04. August 2026
Ein zwingender Mindermengenzuschlag auf einem Online-Portal ist rechtlich zulässig, sofern er klar gekennzeichnet und leicht auffindbar verlinkt ist.
ganzen Text lesen
03. August 2026
Ist der kommerzielle Zweck eines Influencer-Posts auf den ersten Blick erkennbar, entfällt die Pflicht zur gesonderten Werbekennzeichnung.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen