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Kategorie: Allgemein

OLG München: Google AdWords sind Markenverletzung / Option "weitgehend passend Keywords"

Das OLG München (Urt. v. 06.12.2007 - Az.: 29 U 4013/07) hat entschieden, dass die Schaltung eines Begriffes als Google AdWords mit der Keyword-Option "weitgehend passend" eine Markenverletzung darstellt.

"Entgegen der Auffassung der Beklagten stellt die Schaltung einer Anzeige mit einem zum Schlüsselwort "(...)" weitgehend passenden Keyword nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen zu II. 1. a) eine kennzeichenmäßige Verwendung dieses Zeichens dar.

Die Frage einer kennzeichenmäßigen Benutzung bestimmt sich nach der Auffassung des Verkehrs, und zwar eines durchschnittlich informierten, verständigen und aufmerksamen Durchschnittsverbrauchers (...), im Streitfall also nach der Auffassung eines durchschnittlich informierten, verständigen und aufmerksamen Durchschnittsnutzers der Suchmaschine "Google".

Hiernach lässt sich eine kennzeichenmäßige Verwendung nicht mit der Begründung verneinen, dass derartige vom Werbenden verwendete Schlüsselworte für den durchschnittlichen Internetnutzer nicht wahrnehmbar seien (...)."


Hinsichtlich der von der Beklagten verwendeten Option "weitgehend passend Keywords" bejaht das Gericht eindeutig die Haftung:

"Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte auch auf mangelndes Verschulden. Die Richtigkeit ihres Vorbringens unterstellt, wonach sie selbst eine AdWord-Anzeige mit dem Suchwort "(…)" nicht geschaltet habe, ist der Beklagten gleichwohl entgegenzuhalten, dass sie jedenfalls ein weitgehend hierzu passendes Keyword als Suchwort bei Google eingegeben und den Begriff "(...)" nicht ausgeschlossen hat.

Dies wäre ihr zur Vermeidung einer Kennzeichenverletzung zumutbar gewesen (...). Bei dieser Sachlage kann somit dahinstehen, ob die Beklagte als Täterin haftet oder lediglich im Wege der Störerhaftung in Anspruch genommen werden kann. Selbst in letzterem Falle hätte sie es unter Verletzung ihrer Prüfungspflichten verabsäumt, ihr zumutbare Anstrengungen zu unternehmen, um eine Kennzeichenverletzung zu vermeiden (...)."


Das Urteil liegt auf einer Linie mit den Entscheidungen des OLG Kalrsruhe (Urt. v. 26.09.2007 - Az.: 6 U 69/07) und des LG Braunschweigs (Urt. v. 30.01.2008 - Az.: 9 O 2958/07 (445); Beschl. v. 04.02.2008 - Az.: 9 0 294/08 (26); Beschl. v. 04.02.2008 - Az.: 9 0 296/08 (28). Das OLG Frankfurt a.M. (Beschl. v. 26.02.2008 - Az.: 6 W 17/08) und das LG Berlin (Urt. v. 21.11.2006 - Az.: 15 O 560/06) sind anderer Ansicht und bejahen eine Haftung bei der Option "weitgehend passend" erst ab Kenntnis der Rechtsverletzung.

Siehe zu der Problematik von AdWords auch unseren Video-Beitrag "Markenrisiko Google AdWords" auf Law-Vodcast.de.

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