Auf Law-Vodcast.de, dem 1. deutschen Anwalts-Video-Blog, gibt es heute einen Film zum Thema "Das Damoklesschwert der Künstlersozialkasse – Abgabepflicht für Jedermann?".
Inhalt:
Eines der wohl unbekanntesten, aber zugleich finanziell wichtigsten Probleme der letzten Zeit dürfte das der Künstlersozialkasse sein.
Dazu nachfolgendes Beispiel:
Der Freiberufler F beauftragt den Künstler K regelmäßig Oster- und Weihnachtspostkarten für seine Kunden zeichnen. Dafür bezahlt der F an den K eine Vergütung von 1.000,- EUR. Der F denkt nun, dass mit der Bezahlung der 1.000,- EUR sämtliche Kosten gedeckt sind. Doch weit gefehlt. Kurze Zeit später fällt der F aus allen Wolken, als er von der Künstlersozialkasse einen Bescheid erhält, wonach er auf die 1.000,- EUR bezahltes Honorar noch einmal 5% Künstlerabgabe abführen soll.
Um das Ergebnis vorweg zu nehmen: Der Bescheid der Künstlersozialkasse – kurz KSK – ist rechtmäßig, der F wird nicht vermeiden können, die Künstlerabgabe zu zahlen und somit weitere 50,- EUR auszugeben.
“Wie kann das aber sein?” werden sich viele fragen.
Dieser Frage geht das heutige Video nach.