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LG Stuttgart: Fußballverband B-W vs. Hartplatzhelden.de: 1:0 - ENTSCHEIDUNG IM VOLLTEXT

Die Kanzlei-Infos v. 09.05.2008 berichteten bereits darüber ausführlich, nun liegen die schriftlichen Entscheidungsgründe vor.

Der Württembergische Fußballverband und die Betreiber der Internetplattform Hartplatzhelden.de stritten um die Frage, wem die Rechte an Filmaufzeichnungen von Fußballspielen aus den Amateurklassen zustehen.

Bei Hartplatzhelden.de werden Videos von den Spielen kostenlos für die Allgemeinheit online gestellt, die beliebige Dritte gemacht haben. Der Württembergische Fußballverband sieht darin eine Verletzung seiner Übertragungsrechte an den Fußballspielen, da die Filmaufnahmen ohne seine Zustimmung geschähen.

Nun liegt die Entscheidung im Volltext vor: LG Stuttgart (Urt. v. 08.05.2008 - Az.: 41 O 3/08 KfH).

Das LG Stuttgart hat dem klagenden Fussballverband Recht gegeben und die Betreiber der Internet-Plattform in die Haftung genommen. In sehr kurzer Form stellen die Richter unmissverständlich fest, dass der Württembergische Fußballverband das alleinige Verwertungsrecht an den Spielen besitze:

"Nach nahezu einhelliger Auffassung (...), der sich die Kammer anschließt, steht dem Veranstalter von Sportereignissen die alleinige Verwertungsmöglichkeit hieran zu. Dies rechtfertigt sich daraus, dass der Veranstalter das finanzielle Risiko des Ereignisses trägt und die organisatorischen Voraussetzungen für eine Veranstaltung trifft."

Auch das Argument, dass die Videos von privaten Dritten erstellt worden seien, ließen die Stuttgarter Juristen nicht gelten:

"Der Bewertung als unlauteres wettbewerbswidriges Verhalten steht auch nicht entgegen, dass es sich bei den Videosequenzen um Mitschnitte von Privatpersonen handelt."

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